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Wichtige Information zum Einreichen

Liebe Kolleg:innen,

aufgrund einer Konzernrevisionsprüfung bitte die u.a. Info beachten.

Wir bekommen immer wieder Barrechnungen, bei denen eine persönliche Rechnungsadresse angegeben ist.

Grundsatz ist, dass bei Barrechnungen bis 400€ brutto keine ÖBB-Adresse angegeben werden muss (UStG §11). Falls sich aber dennoch eine Rechnungsadresse auf der Barrechnung befindet, dann muss diese auch richtig sein (richtig ist die ÖBB-Adresse, nicht die persönliche Adresse!!!).

Bis dato haben wir solche Barrechnungen ohne Vorsteuer gebucht. Die ÖBB hat somit auf die Vorsteuer verzichtet. In Zukunft müssen wir falsch ausgestellte Barrechnungen zurückweisen und eine neue Barrechnung beim „Einreicher“ via OESAP anfordern.

Inhalteeiner Barrechnung lt. UStG §11.pdf (oebb.at)

30.05.2024 - 31.07.2025

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21.07.2019 - 25.07.2025